Politische Entscheidungsträger stehen in der Pflicht
Karlsruhe, 22.03.2022: Punktgenau zum heutigen Weltwassertag mit dem Motto „Unser Grundwasser – der unsichtbare Schatz“ verabschiedete die ERM-Koalition das Europäische Grundwassermemorandum zur qualitativen und quantitativen Sicherung der Trinkwassergewinnung für zukünftige Generationen. In der ERM-Koalition sind Verbände von Trinkwasserversorgern in den wichtigsten europäischen Einzugsgebieten Donau, Elbe, Maas, Schelde, Ruhr und Rhein zusammengeschlossen, in denen 188 Millionen Einwohner auf sauberes Trinkwasser angewiesen sind. Die Trinkwasserversorger weisen darauf hin, dass die äußerst wichtige Ressource Grundwasser neben vermehrter Wertschätzung auch intensiven qualitativen und quantitativen Schutz benötigt, um die zukünftige Trinkwasserversorgung zu sichern.
Zwei Jahre nach Veröffentlichung des Europäischen Fließgewässermemorandums (European River Memorandum, ERM) ergänzt die ERM-Koalition dessen Leitlinien nun um den Schutz des Grundwassers in der Fläche. Hierzu werden 5 Forderungen aufgestellt. Das Europäische Grundwassermemorandum formuliert Interventionswerte für Handlungserfordernisse. Ziel dieser Interventionswerte ist ein Schutzniveau, das sowohl den unmittelbaren Gesundheitsschutz als auch den generationenübergreifenden Vorsorgegedanken und den allgemeinen Reinheitsanspruch an Trinkwasser in den Blick nimmt.
Prof. Dr. Matthias Maier, Präsident der Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rheineinzugsgebiet, IAWR: „Neben einem besonderen Schutz in Trinkwasserschutzgebieten brauchen wir strenge Regeln für die Zulassung von Stoffen. Naturfremde Stoffe, die persistent (P), mobil (M) oder gesundheitlich bedenklich bzw. toxisch (T) sind, stellen ein besonderes Risiko für das Grundwasser und eine erhebliche Gefahr für die Trinkwasserversorgung dar. Es dürfen daher keine Stoffe mit PM/T-Eigenschaften mehr zugelassen werden. Ebenso wenig dürfen deren Abbau- und Transformationsprodukte PM/T-Eigenschaften aufweisen.“
Dr. Dirk Brinschwitz, Vertreter der AWE, Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Elbeinzugsgebiet, ergänzt: „Werden im Grundwasser anthropogene Stoffe oder Nährstoffe über dem Interventionswert nachgewiesen und setzen Verursacher ihre Einträge fort, stehen politische Entscheidungsträger in der Pflicht, die Eintragsquellen mit Anwendungsbeschränkungen und Lenkungsabgaben zu belegen. Führen diese Maßnahmen nicht zum Ziel, sind geeignete weiterführende Schritte, wie Anwendungsverbote einzuleiten.
Grundvoraussetzung ist jedoch zunächst eine wirksame Überwachung, die längst nicht überall gegeben ist.“ Ergänzend wird im Memorandum herausgestellt, dass für die Sicherung der Trinkwasserversorgung die Kenntnis von Emissionsdaten, insbesondere aus Landwirtschaft und Industrie, in den Einzugsgebieten von Grundwassergewinnungsanlagen von entscheidender Bedeutung ist. Diese Emissionsdaten müssen den Trinkwasserversorgern umfänglich und regelmäßig zur Verfügung gestellt werden.
Prof. Dr. Matthias Maier: „Gerade in Zeiten des Klimawandels sind die politischen Entscheidungsträger aufgefordert, für den gebotenen Schutz der Trinkwasser-Ressourcen zu sorgen. Dies gilt besonders für die Revision der EU-Richtlinie zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden, für die der Entwurf der EU-Kommission für morgen, 23.3.2022, erwartet wird.“
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