Mit der Veröffentlichung des "Internationalen Fließgewässermemorandums" haben die Arbeitsgemeinschaften der Wasserwerke an Rhein, Maas, Donau, Eibe und Ruhr ihre Forderungen und Qualitätsziele für Gewässer formuliert, die zur Trinkwasserversorgung genutzt werden. Die Verbände vertreten 170 Wasserwerke in 17 Anrainerstaaten und somit die Interessen von etwa 117 Millionen Menschen.
Das Memorandum wendet sich an Politiker und Entscheidungsträger bei Behörden, an die Industrie und Landwirtschaft sowie an alle, die Einfluss ausüben können bei der Reduzierung der Einträge von Verunreinigungen in die Gewässer der vorgenannten Flusseinzugsgebiete.
Bereits das erste Memorandum 1973 diente der Europäischen Kommission als Grundlage für die Richtlinie 75/440/EWG und hat damit über die Jahre hinweg zu erheblichen Qualitätsverbesserungen geführt. Die Arbeitsgemeinschaften hoffen, dass auch das aktuelle "Internationales Fließgewässermemorandum" 2013 Anstoß zu weiteren Verbesserungen der Gewässerqualität im Sinne der Trinkwassergewinnung gibt.
Die Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG stützt sich mit ihren Qualitätsanforderungen für Gewässer bislang primär auf ökologische Kriterien. Die Belange der Trinkwasserversorger werden nicht ausreichend adressiert. Ökotoxikologisch abgeleitete Umweltqualitätsziele sind nicht unbedingt als Kriterien für die Trinkwassergewinnung aus Rhein und anderen Fließgewässern geeignet, denn es gibt viele Verunreinigungen die kaum oder gar keine ökotoxikologische Wirkung haben. Auch ökotoxikologisch unbedenkliche Stoffe können die Trinkwasseraufbereitung gefährden.
Ob toxisch oder harmlos: bei einer naturnahen Aufbereitung werden wasserlösliche und persistente Stoffe nur unzureichend zurückgehalten. Der Verbraucher lehnt jegliche Art von Verunreinigung ab und somit sind die Wasserwerke gezwungen, weitergehende Aufbereitungsverfahren zu planen und zu bauen. Die IAWR lehnt dies grundsätzlich ab, denn Artikel 7 der Wasserrahmenrichtlinie schreibt eine Verbesserung der Gewässergüte vor, die es ermöglicht, dass zukünftig der Umfang der Aufbereitungsverfahren für Trinkwasser verringert werden kann.
Die im neuen Memorandum angegebenen Zielwerte beschreiben Kriterien für eine im Sinne der Trinkwasserversorger ausreichende Gewässerqualität, die die naturnahe Gewinnung und Aufbereitung von Trinkwasser ermöglicht und damit die Umsetzung der Verpflichtung aus der Wasserrahmenrichtlinie grundsätzlich gewährleistet.