In der Ruhr haben sich niedrige Wasserstände eingestellt. Das teilte nun die Bezirksregierung Arnsberg mit. Auch die Niederschläge der vergangenen Wochen hätten nicht für eine Entspannung der Situation und der anhaltenden Trockenheit gesorgt. Daher hat die Bezirksregierung für die größeren Flüsse in ihrer Zuständigkeit Allgemeinverfügungen erlassen, die es untersagen, Wasser zu entnehmen. Sie gelten für die Ruhr, für die Lenne und für die Sieg im Regierungsbezirk Arnsberg. Die Verfügungen bleiben voraussichtlich noch bis zum 31. Oktober bestehen.
Auf kritischem Niveau
Das Verbot gilt für Wasserentnahmen im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs. Verboten ist es damit nicht nur, größere Wassermengen (beispielsweise mit fahrbaren Behältnissen), sondern auch kleinere Mengen für die Bewässerung von Privatgärten zu entnehmen, so die Bezirksregierung weiter. Ausgenommen davon seien das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Verstöße gegen die Allgemeinverfügungen können im Einzelfall mit Bußgeldern geahndet werden.
Die Pegelstände an Ruhr sowie Lenne und Sieg befinden sich laut Bezirksregierung aktuell bereits wieder unterhalb des mittleren Niedrigwassers und damit teilweise häufig auf einem kritischen Niveau. Mit sinkenden Wasserständen verschlechtern sich die Lebensraumbedingungen für Gewässerorganismen zunehmend. Im Vergleich zu langjährigen Beobachtungen falle besonders auf, dass die derzeitigen Niedrigwasserstände deutlich früher im Jahr auftreten als üblich. Solche Werte seien normalerweise erst ab Ende August beziehungsweise ab September zu erwarten. Um dieser kritischen Entwicklung entgegenzuwirken und unter Berücksichtigung der für die nächsten Wochen gemeldeten Wetterlage, hat die Bezirksregierung Arnsberg nun die Allgemeinverfügungen erlassen.