EU-Wasserrahmenrichtlinie
AWWR – Positionspapier der Mitgliederversammlung vom 21.04.2008
„Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Einzugsgebiet der
Ruhr“
- Die AWWR unterstützt einen verbesserten Schutz der Wassergüte aller Gewässer
- konsequente Anwendung des Verursacherprinzips
- Abbau von Vollzugsdefiziten
- Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden - Die AWWR befürwortet eine Güte-Überwachung der Ruhr, ihrer Zuflüsse und des Grundwassers entsprechend den Erfordernissen der Sicherung der Trinkwasserqualität und beteiligt sich daran.
- Trinkwassernormen basieren auf dem Gesundheits- und nicht auf dem Umweltschutz - Die AWWR und ihre Mitglieder sorgen für eine nachhaltige Sicherstellung der Trinkwasserversorgung an der Ruhr, wo erforderlich mittels künstlicher Grundwasseranreicherung, und legen Wert auf eine güte- und mengensichernde Bewirtschaftung der Ruhr.
- Die AWWR beurteilt die Ruhr unterhalb der Talsperren und die Unterläufe der größeren Nebenflüsse als erheblich veränderte Gewässer im Sinne der EU-WRRL.
- Die AWWR bietet ihre Mitwirkung an der Aufstellung von Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplänen im Rahmen der Sicherung der Trinkwasserversorgung an der Ruhr an.
- Die Mitglieder der AWWR erheben kostendeckende Trinkwasserpreise einschl. der Umwelt- und Ressourcenkosten, eventuell notwendige weitere Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasser-Versorgung sind aus Mitteln zweckgebundener Gebühren oder Abgaben zu finanzieren.